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Prof. Dr. Katja Robinson

Aufsatz von Prof. Dr. Katja Robinson zur Sozialstaatsreform

In einem Aufsatz in „Aus Politik und Zeitgeschichte“ beschreibt Prof. Dr. Katja Robinson den deutschen Sozialstaat als zu komplex, segmentiert und wenig zugänglich, was Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung belastet. Als Lösung fordert sie eine Reform hin zu einem nutzerorientierten, digitalisierten und vereinfachten System mit gebündelten Leistungen und einheitlichen Prozessen. Zentrale Elemente sind bessere Kooperation, Datenmanagement und integrierte Anlaufstellen für einen transparenteren und wirksameren Sozialstaat.

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Markus Fraikin und Mario Meyen

Schwerbehinderte Werkstatt-Beschäftigte dürfen an der Wahl der Schwerbehinderten-Vertretung teilnehmen

Schwerbehinderte Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen sind berechtigt, an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 23.10.2024 – 7 ABR 36/23) hat deutlich gemacht, dass die Schwerbehindertenvertretung die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt und Werkstattbeschäftigte nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Einzelheiten erläutern unsere Partner Markus Fraikin und Mario Meyen.

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Johannes F. Kamm und Dr. Andreas Gent

Trägerbudgets nach § 132 SGB IX – große Chancen für Leistungserbringer

Trägerbudgets nach § 132 SGB IX eröffnen Leistungserbringern neue Möglichkeiten, Leistungen der Eingliederungshilfe flexibler, innovativer und mit weniger Bürokratie zu gestalten. Unser Beitrag zeigt, wie dieses Finanzierungsinstrument genutzt werden kann, um personenzentrierte Angebote weiterzuentwickeln und gleichzeitig wirtschaftliche Planungssicherheit zu schaffen. Die rechtlichen Hintergründe und praktischen Chancen erläutern Johannes F. Kamm und Dr. Andreas Gent.

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Hauck/Noftz

Kommentierung von §72a SGB VIII von Dr. Christian Grube

Unser Partner Dr. Christian Grube hat die Kommentierung des § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen im renommierten Kommentar von Hauck/Noftz zum SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - aus dem Erich Schmidt Verlag übernommen. Das Update 1/2025 aktualisiert die Liste der SGB VIII-Änderungen sowie Gesetzestexte des Bundesrechts und bringt die Kommentierung des § 72a SGB VIII auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Das Werk gehört zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren.

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Wohlfahrtspflege im ländlichen Raum

Aufsatz zum Thema „Soziale Dienste zwischen kommunaler Pflichtaufgabe und freiwilligen Leistungen“

Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen hat gemeinsam mit Andrea Trampe einen Aufsatz zum Thema „Soziale Dienste zwischen kommunaler Pflichtaufgabe und freiwilligen Leistungen - Beiträge der Wohlfahrtsverbände zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen Räumen“ geschrieben.

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Bernzen/Dittmar/Ertl/Fraikin/Veit - Kommentar zur Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO)

2. Auflage Kommentar zur Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO)

Die zweite, aktualisierte Auflage des Kommentars zur Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) ist da! Unsere Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Markus Fraikin und Carola Veit haben in Zusammenarbeit mit Dr. Kilian Ertl und Ansgar Dittmar eine praxisorientierte Kommentierung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) erarbeitet, die nun auf den aktuellen Rechtsstand gebracht wurde.

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Dr. Christian Grube

Bindungswirkung der von einem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abgeschlossenen Vereinbarung

Nach § 78e Abs. 1 Satz 2 SGB VIII sind die von dem örtlichen Träger abgeschlossenen Vereinbarungen „für alle örtlichen Träger bindend“ (ebenso §123 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 75 Abs. 1 Satz 3 SGB XII). Ein Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) (JAmt 2021, 517) beschäftigt sich unter anderem mit dieser Bindungswirkung.

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Dr. Christian Grube

Die Zielvereinbarung – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 28.01.2021 – B 8 SO 9/19 R

Die Träger der Eingliederungshilfe verlangen regelmäßig von dem Leistungsberechtigten den Abschluss der von dem Leistungsträger vorformulierten Zielvereinbarung, bevor eine Bewilligung einer Leistung erfolgen könne. Die Leistungsberechtigten stehen dann vor der Frage, ob sie die Zielvereinbarung unterschreiben sollen, obwohl sie mit deren Inhalt nicht einverstanden sind.

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