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Worum geht es?

Personenzentrierte Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe können und müssen gut geplant werden. Das SGB IX sieht dafür Gesamt- und Teilhabepläne vor. Personenzentrierte Planungen funktionieren nur, wenn die Leistungsberechtigten genaue Auskünfte über ihre Assistenzbedarfe geben können. Leistungserbringer müssen angeben können welche Assistenz es zu welcher Zeit bei ihnen geben kann. Leistungsträger müssen alle diese Informationen gut verstehen können. Dann können sie die Hilfe bewilligen, die es im Einzelfall braucht.

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geschieht die Hilfeplanung in einem eigenen, gesetzlich geregelten Verfahren.

Was machen wir?

Wir beraten umfassend alle Beteiligten an dem Geschehen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis, d. h. die Leistungsberechtigten, die Leistungserbringer und die Leistungsträger. Insoweit führen wir Prozesse für Leistungsberechtigte, um ihren Anspruch durchzusetzen, wir unterstützen die Leistungserbringer in allen rechtlichen Fragen der Leistungserbringung, und schließlich beraten wir auch die Leistungsträger. In Kooperation mit der Gesellschaft für Teilhabeplanung mbH bieten wir ein Werkzeug zur konkreten Ermittlung von Hilfebedarfen an.

Aktuelles/Gesetzgebung

Durch das Bundesteilhabegesetz, dessen vollständige Umsetzung 2023 abgeschlossen sein wird, wurde das Leitprinzip der Einrichtungszentrierung durch das Leitprinzip der Personenzentrierung ersetzt. Dies führt zu großen Veränderungen beim Zugang zu den Leistungen, bei den Leistungen selbst, der Ermittlung des Bedarfs und der Planung der Hilfen.

Urteil

BSG, Urteil vom 07.05.2020, B 3 KR 7/19 R

Bei der Prüfung eines Anspruchs auf ein Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich ist das zu befriedigende Grundbedürfnis nach Mobilität nicht zu eng zu fassen in Bezug auf die Art und Weise, wie sich Versicherte den Nahbereich der Wohnung zumutbar und in angemessener Weise erschließen.

Angebote

Wir informieren im Rahmen von Seminaren oder Infoveranstaltungen über alle Themen im Zusammenhang mit der Hilfeplanung und dem Zugang zu Leistungen. Das umfasst insbesondere die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe (Persönliches Budget, Mitwirkung, Teilhabezielvereinbarung) und die Leistungen zur Teilhabe als solche (Beantragung der Leistungen, Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenz, Qualitätssicherung)

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