BERNZEN Rechtsanwälte
Wir sind ein bundesweit führender Anbieter für Rechtsberatung von Unternehmen, Non-Profit-Organisationen und öffentlichen Trägern im Bereich der Sozialwirtschaft. Wir sind an den Standorten Hamburg, München, Berlin, Genf und Neuss tätig.
Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen erläutert in der MOIN!, dem Magazin der Lebenshilfe Hamburg, Ausgabe 2/2026, weshalb Teilhabe echte Wahlmöglichkeiten voraussetzt. Sein Beitrag zeigt, wie Selbstbestimmung, individuelle Bedarfsermittlung und konkret formulierte Wünsche im Teilhaberecht zusammenwirken.
Unser Partner Christoph Schoenfeld veröffentlicht in der JuS 9/2026 einen Beitrag zum Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen. Der Aufsatz behandelt die Einordnung und Anfechtung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen sowie die maßgeblichen Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verwaltungsprozess.
Unser Partner Dr. Christian Grube hat die 3. Auflage des Kommentars zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) veröffentlicht. Der im Verlag C.H.Beck erschienene Kommentar berücksichtigt aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und bietet eine praxisnahe Orientierung zu zentralen Fragen des Unterhaltsvorschussrechts.
BERNZEN Rechtsanwälte begleiten die Deutsche Kinderkrebsstiftung, den Deutschen Kinderkrebsverband e. V., die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und Survivor Deutschland e. V. bei ihrem Einsatz für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende im jungen Alter. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen brachten die Organisationen ihre Forderungen nach einem wirksamen Schutz vor Diskriminierung und klaren gesetzlichen Regelungen in zentralen Lebensbereichen wie Versicherungen, Krediten, Wohnen und Verbeamtung ein.
Die Kanzlei BERNZEN Rechtsanwälte erweitert ihren Partnerkreis: Prof. Dr. Thomas Beyer (links im Bild), KU Eichstätt-Ingolstadt, sowie Christoph Schoenfeld, zuletzt Präsident des Finanzgerichts Hamburg und Vizepräsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts, sind als Partner in die Kanzlei eingetreten. Mit diesem Schritt stärkt BERNZEN Rechtsanwälte gezielt ihre Beratungskompetenz für Unternehmen und Träger der Sozialwirtschaft sowie im Verwaltungs- und Regulierungsrecht.
In einem Aufsatz in „Aus Politik und Zeitgeschichte“ beschreibt Prof. Dr. Katja Robinson den deutschen Sozialstaat als zu komplex, segmentiert und wenig zugänglich, was Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung belastet. Als Lösung fordert sie eine Reform hin zu einem nutzerorientierten, digitalisierten und vereinfachten System mit gebündelten Leistungen und einheitlichen Prozessen. Zentrale Elemente sind bessere Kooperation, Datenmanagement und integrierte Anlaufstellen für einen transparenteren und wirksameren Sozialstaat.
Schwerbehinderte Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen sind berechtigt, an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 23.10.2024 – 7 ABR 36/23) hat deutlich gemacht, dass die Schwerbehindertenvertretung die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt und Werkstattbeschäftigte nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Einzelheiten erläutern unsere Partner Markus Fraikin und Mario Meyen.
Trägerbudgets nach § 132 SGB IX eröffnen Leistungserbringern neue Möglichkeiten, Leistungen der Eingliederungshilfe flexibler, innovativer und mit weniger Bürokratie zu gestalten. Unser Beitrag zeigt, wie dieses Finanzierungsinstrument genutzt werden kann, um personenzentrierte Angebote weiterzuentwickeln und gleichzeitig wirtschaftliche Planungssicherheit zu schaffen. Die rechtlichen Hintergründe und praktischen Chancen erläutern Johannes F. Kamm und Dr. Andreas Gent.









