BERNZEN Rechtsanwälte
Wir sind ein bundesweit führender Anbieter für Rechtsberatung von Unternehmen, Non-Profit-Organisationen und öffentlichen Trägern im Bereich der Sozialwirtschaft. Wir sind an den Standorten Hamburg, München, Berlin, Genf und Neuss tätig.
Aktuelle Meldungen
23. August 2023
Der Landesrahmenvertrag in der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung im Bereich soziale Teilhabe in Rheinland-Pfalz ist von allen beteiligten Parteien unterzeichnet worden. BERNZEN Rechtsanwälte hat die Vertragsparteien bei den Verhandlungen zusammen mit der Unternehmensberatung „transfer“ begleitet.
23. August 2023
Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen hat gemeinsam mit weiteren Experten in einer Arbeitsgruppe einen Diskussionsvorschlag zur Reform der Pflegeversicherung erarbeitet, der den Ansatz des persönlichen Budgets in Stunden verfolgt. Es wird dabei konsequent bei den Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen ansetzt.
8. August 2023
Die zweite, aktualisierte Auflage des Kommentars zur Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) ist da! Unsere Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Markus Fraikin und Carola Veit haben in Zusammenarbeit mit Dr. Kilian Ertl und Ansgar Dittmar eine praxisorientierte Kommentierung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) erarbeitet, die nun auf den aktuellen Rechtsstand gebracht wurde.
10. Mai 2023
Was kann ein Leistungserbringer unternehmen, um seinen Anspruch auf Abschluss der Vereinbarungen nach § 125 SGB IX zeitnah zu realisieren, wenn der Leistungsträger zu Verhandlungen nicht bereit ist oder die Schiedsstelle nicht unverzüglich entscheidet?
10. Mai 2023
Am vergangenen Wochenende haben BERNZEN Rechtsanwälte das 54. Handball-Jugendturnier des Ahrensburger TSV mit insgesamt 146 Mannschaften aus 33 Vereinen und 418 Spielen an zwei Tagen auf zehn Plätzen unterstützt. Wir freuen uns, dass wir einen kleinen Beitrag leisten konnten, damit diese tolle Veranstaltung stattfinden konnte.
29. März 2023
Zugunsten eines Trägers einer Werkstatt für behinderte Menschen greift keine gesetzliche Rechtsgrundlage ein, die die Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger verpflichten würde, mit ihm als Leistungserbringer eine bestimmte vertragliche Vereinbarung mit der von ihm geforderten Höhe der Vergütungen für die Bereiche Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich zu treffen.
14. März 2023
„Leistungen der Eingliederungshilfe, die rechtmäßig in Form eines Persönlichen Budgets bewilligt worden sind, dürfen nicht nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB X mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden.“ Das könnte der Leitsatz des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2022 (B 8 SO 3/21 R) werden.
12. Januar 2023
Für den Anspruch auf Leistungen der Arbeitsassistenz hat das BVerwG (Urteil vom 12.01.2022, 5 C 2/21) entschieden, dass ein Mensch mit Behinderungen, der eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt (im entschiedenen Fall als Rechtsanwalt), nicht von diesen Leistungen ausgeschlossen ist, auch wenn er die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat.