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Worum geht es?

Das Baurecht wird grundsätzlich unterteilt in den Bereich öffentliches Baurecht und privates Baurecht. Während sich das öffentliche Baurecht mit der behördlichen Seite des Bauens auseinandersetzt (Genehmigungen und Pläne), regelt das private Baurecht die vertragliche Beziehung zwischen Bauherr und Bauunternehmer.

Das Immobilienrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf einer Immobilie, der Auseinandersetzung zwischen Nachbarn, aber auch Fragen des Maklerrechtes.

Was machen wir?

Wir beraten und vertreten in allen Bereichen, die Immobilien und die damit einhergehenden Nutzungen betreffen; zudem die Errichtung und baulichen Änderungen oder Veränderungen von baulichen Anlagen. Zu unseren Tätigkeiten zählen insbesondere Objektprüfungen (due diligence), baurechtliche Genehmigungsverfahren, das Kaufvertragsrecht (Vertragsprüfung und -gestaltung), das Wohn- und Gewerberaummietrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Maklerrecht.

Aktuelles/Gesetzgebung

Mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz reformiert und erfuhr zahlreiche Änderungen hinsichtlich der Möglichkeit baulicher Veränderung, der Beschlussfassung und der Eigentümerversammlung. Ab dem 01.12.2022 können gem. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG Wohnungseigentümer als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gemäß § 26a WEG verlangen.

Urteil

BGH, Urteil vom 21.01.2022 – V ZR 76/20

Urteil: BGH, Urteil vom 21.01.2022 – V ZR 76/20
Die mit einer bestandskräftigen Baugenehmigung verbundene umfassende Feststellung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem einschlägigen öffentlichen Recht (Legalisierungswirkung) schließt einen auf die Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts gestützten Unterlassungsanspruch des Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB aus.

Angebote

Wir informieren im Rahmen von Seminaren oder Infoveranstaltungen gerne über alle Themen im Zusammenhang mit dem Immobilien- und Baurecht. Als Zielgruppen kommen insbesondere Generalunternehmer, Investoren, Nachunternehmer, Architekten, privater Bauherren und Wohneigentumsgemeinschaften in Betracht.

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