Nach § 78e Abs. 1 Satz 2 SGB VIII sind die von dem örtlichen Träger abgeschlossenen Vereinbarungen „für alle örtlichen Träger bindend“ (ebenso §123 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 75 Abs. 1 Satz 3 SGB XII). Ein Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) (JAmt 2021, 517) beschäftigt sich unter anderem mit dieser Bindungswirkung.

Juristische Perspektive zur Gestaltung der Jugendarbeit in Ländlichen Räumen
Unter dem Titel „SGB VIII: Gesetzlicher Auftrag zur Einmischung bei der Gestaltung ländlicher Räume“ hat unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen gemeinsam mit Olcay Aydik eine juristische Perspektive zur Gestaltung der Jugendarbeit in Ländlichen Räumen veröffentlicht. Der Beitrag ist Teil des von Joachim Faulde, Florian Grünhäuser und Sarah Schulte-Döinghaus herausgegebenen Bandes „Jugendarbeit in ländlichen Räumen“ (Weinheim 2020).