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Worum geht es?

Compliance gewinnt auch in der Sozialwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Compliance im Zusammenhang mit sozialer Arbeit in der Sozialwirtschaft wirkt sich in vielfältiger Weise auf Träger, Einrichtungen, Leistungsanbieter und andere Dienste der Sozialwirtschaft und insbesondere auf deren betriebliche Strukturen aus. Sowohl betriebsintern als auch betriebsextern ist Compliance in der Sozialwirtschaft zudem fast immer mit strafrechtlichen Risikolagen und gewichtigen strafrechtlich Haftungsproblemen verbunden.

Was machen wir?

Wir beraten Träger, Einrichtungen, Leistungsanbieter und andere Dienste der Sozialwirtschaft in Fragen der Compliance und daraus resultierenden Folgen für deren Organisation ihrer sozialen Arbeit. Wir beraten und vertreten in Fragen damit einhergehender straf-rechtlicher Haftungsrisiken. Überdies beraten wir Träger und Einrichtungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe im Konfliktbereich zum Strafrecht.

Aktuelles/Gesetzgebung

Das Thema Compliance nimmt in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft eine nicht zu unterschätzende Rolle ein, da die Notwendigkeit für Präventionsmaßnahmen stetig ansteigt. Dies zeigen die Strafvorschriften der §§ 299a/299b StGB oder Geldbußen nach Art. 83 DSGVO. Die Einrichtung eines Compliance Management Systems (CMS) ist insbesondere für Leistungserbringer wichtig, da so die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten überprüft werden können und einer Vergütungskürzung gemäß § 129 Abs.1 S.1 SGB IX vorgebeugt werden kann.

Urteil

BGH, Urteil vom 18.02.2021 – III ZR 175/19

Die § 115 Abs. 3 SGB XI, § 129 SGB IX und § 79 SGB XII regeln Vergütungskürzungen gegenüber dem Leistungserbringer bei Nichteinhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen aus den Bereichen der Pflegeversicherung, der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der Sozialhilfe. Es handelt sich um Spezialvorschriften, die nicht ohne weiteres auf die Kinder- und Jugendhilfe übertragen werden können.

Angebote

Wir informieren im Rahmen von Seminaren oder Infoveranstaltungen über alle Themen im Zusammenhang mit Strafrecht und Compliance. Erwähnenswert sind hier Fragen bezüglich bestehender Aufsichtspflichten und deren Verletzung, sowie die Frage für welche Schäden die Einrichtungsleitung und/oder die Mitarbeiter haften und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich ergeben können. In diesem Kontext spielt auch die Implementierung von Gewaltschutzkonzepten eine große Rolle.

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