Leistungserbringer der Eingliederungshilfe einigen sich mit Hamburger Sozialbehörde auf Fortsetzung der Rahmenvereinbarung bis 2028
Sechs Leistungserbringer der Eingliederungshilfe haben mit der Unterstützung von BERNZEN Rechtanwälte mit der Hamburger Sozialbehörde eine Folgevereinbarung über Trägerbudgets unterzeichnet, die Menschen mit Behinderung zugutekommt. Wir gratulieren zum Abschluss dieser weitreichenden Vereinbarungen!