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Worum geht es?

Das Datenschutzrecht soll die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse gewährleisten. Dabei muss ein Ausgleich geschaffen werden zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit sowie staatlicher und privater Datenverarbeiter.

Bestimmte Berufsgruppen sind rechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Diese Verschwiegenheitspflicht ist eng mit dem Datenschutz verknüpft

IT-Recht ist die Abkürzung für Informationstechnologierecht. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie und erstreckt sich auf relevante Teilbereiche aller Rechtsgebiete.

Was machen wir?

Wir beraten Unternehmen aus der Sozialwirtschaft in Fragen zur Verschwiegenheitspflicht sowie in datenschutzrechtlichen Fragen und Fragen rund um die Informationstechnologie.

Team

Aktuelles/Gesetzgebung

Die letzten nennenswerten Änderungen haben sich vor allem durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Soziale Organisationen sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten umzusetzen.

Urteil

BAG, Urteil vom 05.05.2022 – 2 AZR 363/21

Die Entscheidung hat einen Datenschutzverstoß des Arbeitgebers und einen darauf gestützten Schadensersatzanspruch zum Thema. Das BAG bestimmt in der Entscheidung Umfang und Reichweite des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs nach Art. 15 Abs. 1, Art. 82 Abs. 1 DSGVO.

Angebote

Wir informieren im Rahmen von Seminaren oder Infoveranstaltungen über alle Themen im Zusammenhang mit Diskretion, Datenschutz und IT-Recht. Das kann beispielsweise Fragen der Geschäftsprozessdokumentation gemäß Art.5 und 24 DSGVO betreffen, d.h. die Frage an welcher Stelle der Geschäftsprozesse welche Daten, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verwendet werden.

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