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Markus Fraikin und Mario Meyen

Schwerbehinderte Werkstatt-Beschäftigte dürfen an der Wahl der Schwerbehinderten-Vertretung teilnehmen

Schwerbehinderte Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen sind berechtigt, an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 23.10.2024 – 7 ABR 36/23) hat deutlich gemacht, dass die Schwerbehindertenvertretung die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt und Werkstattbeschäftigte nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Einzelheiten erläutern unsere Partner Markus Fraikin und Mario Meyen.

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Bernzen/Dittmar/Ertl/Fraikin/Veit - Kommentar zur Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO)

2. Auflage Kommentar zur Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO)

Die zweite, aktualisierte Auflage des Kommentars zur Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) ist da! Unsere Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Markus Fraikin und Carola Veit haben in Zusammenarbeit mit Dr. Kilian Ertl und Ansgar Dittmar eine praxisorientierte Kommentierung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) erarbeitet, die nun auf den aktuellen Rechtsstand gebracht wurde.

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