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Worum geht es?

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen) und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite. Es versucht, einen Interessenausgleich zwischen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite herzustellen: durch gesetzliche Schutzbestimmungen (z.B. das KSchG), durch das kollektive Aushandeln von Arbeitsbedingungen (z.B. durch Tarifverträge) und durch die Mitwirkung von Arbeitnehmervertretungen (z.B. durch den Betriebsrat). Mangels umfassender einheitlicher gesetzlicher Regelungen spielt die Rechtsprechung im Arbeitsrecht eine erhebliche Rolle.

Was machen wir?

Wir beraten und vertreten im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. Unser Beratungsangebot erstreckt sich auf individuelles und kollektives Arbeitsrecht, auf Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*inneninteressen. Zu unseren Tätigkeiten zählen insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Vertragsprüfung und -gestaltung, Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebung), die Betriebliche Altersversorgung (Stichwort „Mitarbeiterbindung“) sowie die sozialrechtlichen Bezüge des Arbeitsrechts (gesetzliche Versicherungen).

Aktuelles/Gesetzgebung

Das Mindestlohngesetz hat mit Wirkung vom 30.06.2022 zahlreiche Änderungen erfahren. Unter anderem gilt ab dem 01.10.2022 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro brutto je Zeitstunde.

Urteil

BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21

Hergeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet umfassend die Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer zu erfassen.“ Damit schließt sich das BAG der Rechtsprechung des EuGH an, der in seinem Urteil vom 14.5.2019 (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 – C 55/18) die Notwendigkeit eines Zeiterfassungssystems, welches die tatsächlich geleistete Arbeit protokolliert, festgestellt hat.

Angebote

Wir informieren im Rahmen von Seminaren oder Infoveranstaltungen gerne über alle Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht. Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen bieten sich insbesondere für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen oder Personalabteilungen/Führungskräfte an. Das Arbeitsrecht unterliegt regelmäßig Änderungen, da es in hohem Maße von der aktuellen Rechtsprechung geformt wird. Regelmäßige Fortbildungen und eine regelmäßige Überprüfung von Altverträgen sind zu empfehlen.

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