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Bundessozialgericht

Neues zum Persönlichen Budget (PB)

„Leistungen der Eingliederungshilfe, die rechtmäßig in Form eines Persönlichen Budgets bewilligt worden sind, dürfen nicht nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB X mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden.“ Das könnte der Leitsatz des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2022 (B 8 SO 3/21 R) werden.
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Dr. Christian Grube

Die Zielvereinbarung – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 28.01.2021 – B 8 SO 9/19 R

Die Träger der Eingliederungshilfe verlangen regelmäßig von dem Leistungsberechtigten den Abschluss der von dem Leistungsträger vorformulierten Zielvereinbarung, bevor eine Bewilligung einer Leistung erfolgen könne. Die Leistungsberechtigten stehen dann vor der Frage, ob sie die Zielvereinbarung unterschreiben sollen, obwohl sie mit deren Inhalt nicht einverstanden sind.
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