Zeitnahe Realisierung des Anspruchs auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 125 SGB IX
Was kann ein Leistungserbringer unternehmen, um seinen Anspruch auf Abschluss der Vereinbarungen nach § 125 SGB IX zeitnah zu realisieren, wenn der Leistungsträger zu Verhandlungen nicht bereit ist oder die Schiedsstelle nicht unverzüglich entscheidet?