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Sozialbehörde und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe einigen sich auf Fortsetzung der Rahmenvereinbarung bis 2028. Bild: © Sozialbehörde

Leistungserbringer der Eingliederungshilfe einigen sich mit Hamburger Sozialbehörde auf Fortsetzung der Rahmenvereinbarung bis 2028

Sechs Leistungserbringer der Eingliederungshilfe haben mit der Unterstützung von BERNZEN Rechtanwälte mit der Hamburger Sozialbehörde eine Folgevereinbarung über Trägerbudgets unterzeichnet, die Menschen mit Behinderung zugutekommt. Wir gratulieren zum Abschluss dieser weitreichenden Vereinbarungen! Die neuen Rahmenvereinbarungen gelten von 2024 bis 2028. Vertragspartnerinnen sind BHH Sozialkontor gGmbH, Elbe-Werkstätten GmbH, Evangelische Stiftung Alsterdorf, F&W Fördern & Wohnen AöR, Leben mit Behinderung Hamburg Sozialeinrichtungen gGmbH und Stiftung Das Rauhe Haus.

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, ihr Leben selbstbestimmt und nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ist damit eng verknüpft und konnte in den zurückliegenden Jahren mit Hilfe der Trägerbudgets erfolgreich vorangebracht werden. Ich freue mich, dass wir eine Folgevereinbarung unterzeichnet haben, die von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist und die Situation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert.“

Hanne Stiefvater, Vorständin Evangelische Stiftung Alsterdorf: „Wir freuen uns sehr, dass wir damit Planungssicherheit haben, die es möglich macht, Menschen mit Behinderung darin zu unterstützen, selbstbestimmt und selbstständig zu leben, und gleichzeitig die Strukturen im Quartier inklusiv weiterzuentwickeln.“

Dr. Arne Nilsson, Sprecher der Geschäftsführung von F&W: „Die Stadt Hamburg gibt uns die Sicherheit, die wir brauchen, um verlässlich da zu sein für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen. Das Trägerbudget wird weiterhin dafür sorgen, dass wir Menschen Teilhabe und Entfaltung ermöglichen können.“

Rolf Tretow, Sprecher der Geschäftsführung der Elbe-Werkstätten: „Das Hamburger Trägerbudget ermöglicht Planungssicherheit, Bürokratieabbau und eine fokussierte, innovative Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Dies funktioniert aber nur deshalb so gut, weil es in den letzten zehn Jahren gelungen ist, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger und Leistungserbringern zu entwickeln. Besonders hervorheben möchte ich die vereinbarten Projekte, die den Werkstattbeschäftigten mehr Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eröffnen werden.“

Sabine Korb-Chrosch, kaufmännische Vorständin der Stiftung Das Rauhe Haus: „Das Trägerbudget ermöglicht uns unter anderem die Entwicklung einer inklusiven Seniorenarbeit sowie die Neu-Konzeption von Angeboten für junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen. Gestalterisch und gemeinsam mit anderen Trägern an der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg mitzuwirken, freut uns und ist uns ein großes Anliegen.“

Ralph Grevel, Geschäftsführer Leben mit Behinderung Hamburg: „Die Rahmenvereinbarung ist der wesentliche Baustein, den großen Herausforderungen der Zukunft, insbesondere dem demografische Wandel mit sinkenden personellen Ressourcen, zu begegnen und die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Assistenzbedarf mit modernen Konzepten sicherzustellen. Mit der Rahmenvereinbarung ist die Grundlage gelegt, die gute Zusammenarbeit des Leistungsträgers und den Leistungserbringern gemeinsam mit und für Menschen mit Assistenzbedarf im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiter auszubauen.“

Kay Nernheim, Geschäftsführer des Sozialkontor: „Mit der neuen Rahmenvereinbarung haben wir in den nächsten fünf Jahren einen verlässlichen Rahmen, um Dienstleistungen gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen weiter zu entwickeln und durch sozialräumliche Lösungen eine autonome Lebensführung zu ermöglichen.“

Mit den Trägerbudgets wird eine sozialräumliche und personenzentrierte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg sichergestellt. Leistungserbringer der Eingliederungshilfe erhalten damit bereits seit 2014 eine Finanzstruktur, die es ihnen ermöglicht, flexibler auf die individuellen Bedarfe von Menschen mit Behinderung zu reagieren und über Projekte innovative Elemente in die bestehenden Leistungsstrukturen zu integrieren. Auf diese Weise wird der Mensch in den Mittelpunkt der Assistenzleistungen gestellt. Zudem erhöht sich für beide Seiten die Planungssicherheit, der Verwaltungsaufwand verringert sich und es können mehr Ressourcen in die Assistenz von Menschen mit Behinderung fließen. Hamburg nimmt mit den Trägerbudgets bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Gestaltung einer zeitgemäßen und an den Bedarfen der Menschen orientierten Eingliederungshilfe ein.

Insgesamt stehen in den Jahren 2024 bis 2028 auf Grundlage dieser Trägerbudgets Mittel in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung.

Bild: © Sozialbehörde

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