Schwerbehinderte Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen sind berechtigt, an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 23.10.2024 – 7 ABR 36/23) hat deutlich gemacht, dass die Schwerbehindertenvertretung die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt und Werkstattbeschäftigte nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Einzelheiten erläutern unsere Partner Markus Fraikin und Mario Meyen.
Landesrahmenvertrag zur sozialen Teilhabe von volljährigen Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz unterzeichnet
Der Landesrahmenvertrag in der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung im Bereich soziale Teilhabe in Rheinland-Pfalz ist von allen beteiligten Parteien unterzeichnet worden. Hierfür kamen die Vertreterinnen und Vertreter des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als Träger der Eingliederungshilfe und der Spitzenverbände der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe im Hauptsitz des LSJV in Mainz zusammen. BERNZEN Rechtsanwälte hat die Vertragsparteien bei den Verhandlungen zusammen mit der Unternehmensberatung „transfer“ begleitet.
„Die Neufassung des Rahmenvertrags ist ein riesengroßer Schritt für die soziale Teilhabe von volljährigen Menschen mit Behinderungen“ erklärte Detlef Placzek, Präsident des LSJV. „Zukünftig wird – BTHG-gerecht – der Blickwinkel der Menschen mit Behinderungen insbesondere in den Bereichen Leistungsvereinbarung und Wirksamkeitsfeststellung deutlich mehr einfließen. Und der Alltag von Leistungserbringern und Kostenträgern wird von nun an von größerer Handlungs- und Planungssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand geprägt sein“.


