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Ehrennadel in Gold der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen

Der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat unserem Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen für hervorragende Dienste um die Lebenshilfe und die Förderung und Eingliederung von Menschen mit geistiger Behinderung in unserem Land die Ehrennadel in Gold verliehen. Mit dieser Auszeichnung würdigt die Lebenshilfe beispielhaftes Wirken und persönliches Engagement zugunsten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit sogenannter geistiger Behinderung und ihrer Familien. Wir gratulieren sehr herzlich!

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Wohlfahrtspflege im ländlichen Raum

Aufsatz zum Thema „Soziale Dienste zwischen kommunaler Pflichtaufgabe und freiwilligen Leistungen“

Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen hat gemeinsam mit Andrea Trampe einen Aufsatz zum Thema „Soziale Dienste zwischen kommunaler Pflichtaufgabe und freiwilligen Leistungen - Beiträge der Wohlfahrtsverbände zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen Räumen“ geschrieben.

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Sozialbehörde und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe einigen sich auf Fortsetzung der Rahmenvereinbarung bis 2028. Bild: © Sozialbehörde

Leistungserbringer der Eingliederungshilfe einigen sich mit Hamburger Sozialbehörde auf Fortsetzung der Rahmenvereinbarung bis 2028

Sechs Leistungserbringer der Eingliederungshilfe haben mit der Unterstützung von BERNZEN Rechtanwälte mit der Hamburger Sozialbehörde eine Folgevereinbarung über Trägerbudgets unterzeichnet, die Menschen mit Behinderung zugutekommt. Wir gratulieren zum Abschluss dieser weitreichenden Vereinbarungen!

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Dr. Christian Grube

Leistungsvergütung durch die Bundesagentur für Arbeit bei Maßnahmen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

Zugunsten eines Trägers einer Werkstatt für behinderte Menschen greift keine gesetzliche Rechtsgrundlage ein, die die Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger verpflichten würde, mit ihm als Leistungserbringer eine bestimmte vertragliche Vereinbarung mit der von ihm geforderten Höhe der Vergütungen für die Bereiche Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich zu treffen.

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Bundessozialgericht

Neues zum Persönlichen Budget (PB)

„Leistungen der Eingliederungshilfe, die rechtmäßig in Form eines Persönlichen Budgets bewilligt worden sind, dürfen nicht nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB X mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden.“ Das könnte der Leitsatz des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2022 (B 8 SO 3/21 R) werden.

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Bundesverwaltungsgericht

Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX und Altersgrenze

Für den Anspruch auf Leistungen der Arbeitsassistenz hat das BVerwG (Urteil vom 12.01.2022, 5 C 2/21) entschieden, dass ein Mensch mit Behinderungen, der eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt (im entschiedenen Fall als Rechtsanwalt), nicht von diesen Leistungen ausgeschlossen ist, auch wenn er die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat.

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