Skip to content
+49 40 87 20 996-0    info [at] bernzen-partner [dot] de   Leichte Sprache
Markus Fraikin und Mario Meyen

Schwerbehinderte Werkstatt-Beschäftigte dürfen an der Wahl der Schwerbehinderten-Vertretung teilnehmen

Schwerbehinderte Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen sind berechtigt, an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 23.10.2024 – 7 ABR 36/23) hat deutlich gemacht, dass die Schwerbehindertenvertretung die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt und Werkstattbeschäftigte nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Einzelheiten erläutern unsere Partner Markus Fraikin und Mario Meyen.

Mehr Lesen
Johannes F. Kamm und Dr. Andreas Gent

Trägerbudgets nach § 132 SGB IX – große Chancen für Leistungserbringer

Trägerbudgets nach § 132 SGB IX eröffnen Leistungserbringern neue Möglichkeiten, Leistungen der Eingliederungshilfe flexibler, innovativer und mit weniger Bürokratie zu gestalten. Unser Beitrag zeigt, wie dieses Finanzierungsinstrument genutzt werden kann, um personenzentrierte Angebote weiterzuentwickeln und gleichzeitig wirtschaftliche Planungssicherheit zu schaffen. Die rechtlichen Hintergründe und praktischen Chancen erläutern Johannes F. Kamm und Dr. Andreas Gent.

Mehr Lesen

Ehrennadel in Gold der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen

Der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat unserem Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen für hervorragende Dienste um die Lebenshilfe und die Förderung und Eingliederung von Menschen mit geistiger Behinderung in unserem Land die Ehrennadel in Gold verliehen. Mit dieser Auszeichnung würdigt die Lebenshilfe beispielhaftes Wirken und persönliches Engagement zugunsten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit sogenannter geistiger Behinderung und ihrer Familien. Wir gratulieren sehr herzlich!

Mehr Lesen
Wohlfahrtspflege im ländlichen Raum

Aufsatz zum Thema „Soziale Dienste zwischen kommunaler Pflichtaufgabe und freiwilligen Leistungen“

Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen hat gemeinsam mit Andrea Trampe einen Aufsatz zum Thema „Soziale Dienste zwischen kommunaler Pflichtaufgabe und freiwilligen Leistungen - Beiträge der Wohlfahrtsverbände zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen Räumen“ geschrieben.

Mehr Lesen
Sozialbehörde und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe einigen sich auf Fortsetzung der Rahmenvereinbarung bis 2028. Bild: © Sozialbehörde

Leistungserbringer der Eingliederungshilfe einigen sich mit Hamburger Sozialbehörde auf Fortsetzung der Rahmenvereinbarung bis 2028

Sechs Leistungserbringer der Eingliederungshilfe haben mit der Unterstützung von BERNZEN Rechtanwälte mit der Hamburger Sozialbehörde eine Folgevereinbarung über Trägerbudgets unterzeichnet, die Menschen mit Behinderung zugutekommt. Wir gratulieren zum Abschluss dieser weitreichenden Vereinbarungen!

Mehr Lesen
Dr. Christian Grube

Leistungsvergütung durch die Bundesagentur für Arbeit bei Maßnahmen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

Zugunsten eines Trägers einer Werkstatt für behinderte Menschen greift keine gesetzliche Rechtsgrundlage ein, die die Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger verpflichten würde, mit ihm als Leistungserbringer eine bestimmte vertragliche Vereinbarung mit der von ihm geforderten Höhe der Vergütungen für die Bereiche Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich zu treffen.

Mehr Lesen
Bundessozialgericht

Neues zum Persönlichen Budget (PB)

„Leistungen der Eingliederungshilfe, die rechtmäßig in Form eines Persönlichen Budgets bewilligt worden sind, dürfen nicht nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB X mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden.“ Das könnte der Leitsatz des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2022 (B 8 SO 3/21 R) werden.

Mehr Lesen
An den Anfang scrollen