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Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen

Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen zum stellvertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt

Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen ist auf der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft mit großer Mehrheit zu einem stellvertretenden Richter am Hamburgischen Verfassungsgericht gewählt worden. Wir gratulieren sehr herzlich zu dieser hohen Auszeichnung!

Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Hamburgische Verfassungsgericht zuständig für Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und Landesrechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

Das Gericht besteht aus dem Präsidenten und acht Verfassungsrichterinnen und -richtern sowie je einem Vertreter oder einer Vertreterin für jedes Mitglied. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

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