BERNZEN Rechtsanwälte begleiten die Deutsche Kinderkrebsstiftung, den Deutschen Kinderkrebsverband e. V., die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und Survivor Deutschland e. V. bei ihrem Einsatz für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende im jungen Alter. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen brachten die Organisationen ihre Forderungen nach einem wirksamen Schutz vor Diskriminierung und klaren gesetzlichen Regelungen in zentralen Lebensbereichen wie Versicherungen, Krediten, Wohnen und Verbeamtung ein.
Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen zum stellvertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt
Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen ist auf der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft mit großer Mehrheit zu einem stellvertretenden Richter am Hamburgischen Verfassungsgericht gewählt worden. Wir gratulieren sehr herzlich zu dieser hohen Auszeichnung!
Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Hamburgische Verfassungsgericht zuständig für Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und Landesrechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.
Das Gericht besteht aus dem Präsidenten und acht Verfassungsrichterinnen und -richtern sowie je einem Vertreter oder einer Vertreterin für jedes Mitglied. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.


