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Christoph Schoenfeld

Christoph Schoenfeld zur Neuaufstellung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichte

Unser Partner Christoph Schoenfeld hat in der aktuellen Ausgabe der NordÖR (2026, 462 ff.) einen Beitrag zur zukünftigen Neuaufstellung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit veröffentlicht. Unter dem Titel „Überlegungen zur Neuaufstellung der Fachgerichte in den kommenden Jahren – die Gedanken sind frei“ befasst er sich mit den Herausforderungen, vor denen Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte angesichts der bevorstehenden Pensionierungswelle und zunehmend knapper Personalressourcen stehen.

Schoenfeld stellt drei Ansätze in den Mittelpunkt seiner Überlegungen: die Zusammenführung der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit auf Landesebene zu einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit, die Reduzierung des Instanzenzuges sowie die Einführung des obligatorischen Einzelrichters. Ziel ist es, vorhandene personelle Ressourcen flexibler einzusetzen und auf unterschiedliche Belastungssituationen der Gerichte besser reagieren zu können.

Besonders diskutiert der Beitrag die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer gemeinsamen Fachgerichtsbarkeit. Dabei setzt sich Schoenfeld auch mit dem Argument entgegenstehender Spezialisierung auseinander und zeigt auf, wie unterschiedliche fachliche Segmente innerhalb einer gemeinsamen Gerichtsstruktur erhalten bleiben könnten.

Darüber hinaus plädiert Schoenfeld dafür, den in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit bestehenden dreistufigen Instanzenzug zu überprüfen und die Berufungsinstanz zugunsten einer stärkeren Konzentration auf eine Tatsacheninstanz entfallen zu lassen. Ergänzend soll der obligatorische Einzelrichter die vorhandenen richterlichen Kapazitäten effizienter einsetzen und die Verfahrensdauer verkürzen.

Mit seinen Überlegungen eröffnet Schoenfeld eine Diskussion darüber, wie die öffentlich-rechtliche Fachgerichtsbarkeit langfristig leistungsfähig und anpassungsfähig aufgestellt werden kann. Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten nach seiner Auffassung auch schrittweise umgesetzt werden.

Christoph Schoenfeld ist Partner unserer Kanzlei sowie Präsident des Finanzgerichts Hamburg a. D. und Vizepräsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts a. D.

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