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Christoph Schoenfeld

Christoph Schoenfeld veröffentlicht in der JuS zum Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen

Wir freuen uns über den aktuellen Beitrag unseres Partners Christoph Schoenfeld in der JuS 9/2026. Unter dem Titel „Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen“ behandelt der Präsident des Finanzgerichts Hamburg a. D. und Vizepräsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts a. D. einen zentralen und zugleich besonders examensrelevanten Bereich des Verwaltungsrechts.

Der Beitrag erläutert systematisch, wie Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten – etwa Befristungen, Bedingungen, Widerrufsvorbehalte, Auflagen und Auflagenvorbehalte – rechtlich einzuordnen und von bloßen Inhaltsbestimmungen abzugrenzen sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Betroffene belastende Nebenbestimmungen isoliert angreifen können und welche Klageart sowie welche Form des einstweiligen Rechtsschutzes jeweils in Betracht kommen.

Dabei verbindet Christoph Schoenfeld die Grundlagen des § 36 VwVfG mit praxisnahen Fallkonstellationen und aktueller verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung zwischen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, der Teilbarkeit von Nebenbestimmungen sowie dem vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO. Die gesetzlichen Grundlagen erfassen insbesondere die zulässigen Arten von Nebenbestimmungen und die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage.

Mit dem Aufsatz setzt Christoph Schoenfeld sein langjähriges Engagement für die juristische Ausbildung fort. Er ist seit 1996 Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein für die Zweite Juristische Staatsprüfung.

 

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