Die Kanzlei BERNZEN Rechtsanwälte erweitert ihren Partnerkreis: Prof. Dr. Thomas Beyer (links im Bild), KU Eichstätt-Ingolstadt, sowie Christoph Schoenfeld, zuletzt Präsident des Finanzgerichts Hamburg und Vizepräsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts, sind als Partner in die Kanzlei eingetreten. Mit diesem Schritt stärkt BERNZEN Rechtsanwälte gezielt ihre Beratungskompetenz für Unternehmen und Träger der Sozialwirtschaft sowie im Verwaltungs- und Regulierungsrecht.
BERNZEN Rechtsanwälte begleiten Sachverständigenanhörung im Landtag NRW zum „Recht auf Vergessenwerden“ für junge Krebsüberlebende
BERNZEN Rechtsanwälte begleiten seit 2025 die Deutsche Kinderkrebsstiftung, den Deutschen Kinderkrebsverband e. V., die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs sowie den Survivor Deutschland e. V. bei ihrem gemeinsamen Engagement für ein gesetzlich verankertes „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende im jungen Alter. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Entwicklung und Vertretung der juristischen Argumentation für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung.
Ein wichtiger Meilenstein dieses Engagements war die Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 1. Juli 2026 zum Antrag „Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende im jungen Alter! – Nach der Heilung beginnt das Leben, nicht die nächste Hürde“ (Drucksache 18/17447). Gemeinsam mit unseren Mandanten konnten wir mit unserem Partner Johannes F. Kamm die rechtlichen und praktischen Herausforderungen darstellen, mit denen viele Krebsüberlebende trotz erfolgreicher Heilung noch immer konfrontiert sind.
Noch heute erleben viele ehemals an Krebs erkrankte Menschen Benachteiligungen – etwa beim Abschluss von Versicherungen, der Aufnahme von Krediten, bei der Wohnungssuche, in Verbeamtungsverfahren oder im Adoptionsrecht. Aus unserer Sicht stehen diese Diskriminierungen im Widerspruch zum grundgesetzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung und zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die medizinische Heilung darf nicht zu einer lebenslangen rechtlichen Benachteiligung führen.
Rechtspolitisch geht es insbesondere um ein bundeseinheitliches, einklagbares „Recht auf Vergessenwerden“ im Verbraucherkreditwesen, im Versicherungsrecht und bei der Suche und dem Erwerb von Wohnraum. Hinzu kommen eine Präzisierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie eine ambitionierte Umsetzung der europäischen Vorgaben. Auf Landesebene bestehen darüber hinaus Handlungsmöglichkeiten insbesondere im Beamtenrecht, bei der amtsärztlichen Praxis und im Adoptionsrecht.
Die Anhörung machte deutlich, dass die Anliegen der Betroffenen im Ausschuss auf große Aufmerksamkeit und Zuspruch stießen. Unsere Mandanten appellierten an das Land Nordrhein-Westfalen, sich im Bundesrat für die notwendigen bundesgesetzlichen Änderungen einzusetzen, die landesrechtlichen Gestaltungsspielräume konsequent zu nutzen sowie Beratungs- und Beschwerdestrukturen für Betroffene weiter auszubauen.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme fordern die drei Organisationen:
„Es bedarf dringend wirksamer gesetzlicher Regelungen. Diese müssen einen klaren Anwendungsbereich, eine verbindliche Frist von fünf Jahren, ein ausdrückliches Frage- und Verwertungsverbot, rechtsfolgenfreie Nichtangaben bei unzulässigen Fragen, wirksame Beschwerdewege, Aufsichtsbefugnisse und Sanktionsmaßnahmen nach Ablauf der gesetzlichen Frist umfassen.“
Krebsüberlebende brauchen nach der überwundenen Krankheit Sicherheit. Sie haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Krebs in jungen Jahren darf nach vollständiger Heilung kein lebenslanger Makel sein. Krebs ist in vielen Fällen heilbar – Krebs zu überleben ist ein Zeichen von Stärke.
Wir bedanken uns herzlich bei unseren Mandanten für das Vertrauen und die Möglichkeit, sie auf diesem wichtigen Weg und bei der Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen begleiten zu dürfen.


