Schwerbehinderte Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen sind berechtigt, an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 23.10.2024 – 7 ABR 36/23) hat deutlich gemacht, dass die Schwerbehindertenvertretung die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt und Werkstattbeschäftigte nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Einzelheiten erläutern unsere Partner Markus Fraikin und Mario Meyen.
Aufsatz zum Thema „Soziale Dienste zwischen kommunaler Pflichtaufgabe und freiwilligen Leistungen“
Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen hat gemeinsam mit Andrea Trampe einen Aufsatz zum Thema „Soziale Dienste zwischen kommunaler Pflichtaufgabe und freiwilligen Leistungen – Beiträge der Wohlfahrtsverbände zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen Räumen“ geschrieben. Der Aufsatz wurde im von Wolf Rainer Wendt und Joachim Faulde herausgegebenen Buch „Wohlfahrtspflege im ländlichen Raum“ veröffentlicht. Das Buch ist im Nomos-Verlag erschienen.


